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Für Menschen mit geistiger Behinderung, die nicht (mehr) in der Lage sind, am Erwerbsleben des ersten Arbeitsmarktes oder einer Werkstattbeschäftigung teilzunehmen, bieten wir unsere Tagesförderstätte.

Ziel ist es, dem Menschen mit Behinderung die Integration und Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft sowie die Ausübung einer angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen.
Die Tagesförderstätte bieten Menschen neben ihrem privaten Umfeld einen zweiten Lebens-, Beschäftigungs- und Lernbereich.

Auf der Basis des Grundgesetzes nach § Art. 1 zur „Unantastbarkeit der Würde des Menschen“, mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Benachteiligungsverbot von behinderten Menschen,
ermöglicht die Tagesförderstätte das Recht von Menschen auf eine möglichst normale Lebensgestaltung. Eines der Grundprinzipien des Normalisierungsansatzes ist der Wechsel zwischen Wohn- und Arbeitswelt.

Gemäß dieser Prinzipien ist unsere Tagesförderstätte als Ergänzung zum Leben in der Gemeinschaft konzipiert worden.

Im Fokus der Arbeit stehen die individuelle und ganzheitliche Förderung sowie der Erhalt der persönlichen, körperlichen, sozialen und geistigen Fähigkeiten unserer Klienten.

Als tagesstrukturierendes Angebot ermöglicht die Tagesförderstätte ihren Klienten u.a.